Vermessungsbüro


Haff Vermessung

     GmbH & Co. KG

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

M. Eng. Kathi Schwarzkopp

MV-Wappen | Haff Vermessung GmbH & Co. KG

Grundstücksvermessung/ Katastervermessung

  • Feststellung/ Wiederherstellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Zerlegungsvermessung/ Teilung von Furstücken (Teilungsvermessung)
  • Vermessung von Baugebieten
  • Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Katastervermessung | Haff Vermessung GmbH & Co. KG

Grenzfeststellung / Grenzanzeige

Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze / Flurstücksgrenze unklar bzw. die Grenzsteine sind nicht auffindbar, wird entweder eine Grenzfeststellung oder eine Grenzanzeige notwendig. Mit diesen Verfahren können Auseinandersetzungen mit den Nachbarn oder auch spätere Baustopps bei Bauvorhaben vermieden werden.

 

  • Die Grenzfeststellung gemäß §29 Abs. 1 GeoVermG M-V ist eine hoheitliche Vermessung und regelt rechtsverbindlich die Wiederherstellung und Abmarkung der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkte. Das Ergebnis der Grenzfeststellung erhalten die Eigentümer und Beteiligten per Bescheid (Grenzfeststellungs- und Abmarkungsmitteilung).

  • Die Grenzanzeige bietet die Möglichkeit für bereits festgestellte Flurstücksgrenzen / Grenzpunkte eine örtliche Anzeige mittels temporärer Markierungen wie Holzpflöcken oder Farbmarkierungen. Eine Grenzanzeige wird empfohlen, wenn Einfriedungen wie Zäune, Mauern oder Hecken errichtet werden sollen, jedoch der Grenzverlauf nicht sichtbar ist. Grenzfeststellung (Feststellung vorhandener Grenzpunkte, Grenzstein, Grenzwiederherstellung) Grundstück vermessen lassen.

Zerlegungsmessung / Flurstücksteilung

Bei einer Zerlegungsvermessung /  Teilungsvermessung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt. Durch die Zerlegung der Flurstücke kann die grundbuchliche Teilung des Grundstückes notariell vollzogen und anschließend z.B. veräußert/ verkauft werden.

  • Flurstücksteilung/ Teilungsvermessung (Flurstücksbildung mit örtlicher Vermessung [Zerlegungsvermessung] und Abmarkung festgestellter Grenzpunkte)

  • Sonderung (Flurstücksbildung ohne örtlicher Vermessung)

Gebäudeeinmessung

Gebäude, welche nach dem 12. August 1992 errichtet oder in Ihrem Grundriss verändert wurden, müssen gemäß § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V eingemessen werden. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird das bestehende oder neu errichtete Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen bzw. sein Umring aktualisiert. Somit wird die eigentumsrechtliche Einheit von Grundstück und Gebäude rechtssicher erfasst und ergänzt den Eigentumsnachweis des Grundbuchs. 

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag gem. §7 Abs.2 BauVorlVO M-V

Vermessung lang gestreckter Anlagen (Straßenschlussvermessung, Straßen, Gewässer, Bahnstrecken usw.)

Verschmelzung/ Vereinigung

Erfassung der Nutzungsartengrenzen und topographischer Merkmale

vermessungstechnische Betreuung von Baugebieten​

Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Vermessung | Haff Vermessung GmbH & Co. KG

Katastervermessung

Wir führen Katastervermessungen, Liegenschaftsvermessungen und Grundstücksvermessungen im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durch.

Katastervermessungen

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