Grundstücksvermessung/ Katastervermessung

  • Feststellung/ Wiederherstellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Zerlegungsvermessung/ Teilung von Furstücken (Teilungsvermessung)
  • Vermessung von Baugebieten
  • Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Damit aus Ihrem Traum vom eigenem Haus von Beginn an ein Erfolg wird, bieten wir Ihnen alle Vermessungsleistungen, die für die Realisierung Ihres Bauvorhabens notwendig sind.

Grundstücksvermessung | Haff Vermessung GmbH & Co. KG

Vermessung für den Bauherren

Unsere Vermessungsdienstleistungen für Bauherren umfassen die Erstellung von amtlichen Lage-/Höhenpläne zum Bauantrag, Grob- und Feinabsteckungen Schnurgerüst, sowie Gebäudeeinmessungen.

Gerne betreuen wir Ihr Bauvorhaben von Anfang bis Ende.

Vermessung für den Bauherren

Wie erhalten Sie ein Baugrundstück?
Zum einen durch den Kauf eines erschlossenen Baugrundstückes z.B. in einem Baugebiet. Zum anderen durch den Kauf einer planungsrechtlich als bebaubar ausgewiesene Teilfläche aus einem Flurstück. Hierzu wird eine  Zerlegungsmessung  durchgeführt wobei aus dem vorhandenem Flurstück ein oder mehre Flurstücke entstehen. 

Bauherrenvermessung | Haff Vermessung GmbH & Co. KG

Grenzfeststellung Flurstücksgrenzen

Nicht immer ist der tatsächliche Verlauf von Grundstücksgrenzen (Flurstücksgrenzen) Grenzpunkten (Grenzsteinen) in der Örtlichkeit bekannt. Insbesondere bei Eigentumswechseln kann das Wissen um die genaue Lage der Grenze verloren gehen. Eine Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung durch ein Vermessungsbüro schafft Klarheit, macht die Grenzen vor Ort sichtbar und sorgt für Rechtssicherheit. Dadurch lassen sich Konflikte zwischen Grundstückseigentümern vermeiden.

Während bei der Grenzfeststellung Grenzpunkte neu ermittelt und dauerhaft markiert werden, handelt es sich bei der Grenzwiederherstellung um die erneute Kennzeichnung bereits festgestellter Grenzpunkte, die nicht mehr auffindbar oder beschädigt sind. Beide Verfahren basieren auf den Nachweisen des Liegenschaftskatasters und erfolgen durch die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin K. Schwarzkopp ÖbVI.


Ablauf und Vorteile der Grenzfeststellung

Eine Grenzfeststellung erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentums, beispielsweise vor Baumaßnahmen in Grenznähe oder bei unklaren Grenzverläufen. Die Vermessungsstelle (Vermessungsbüro) untersucht die vorhandenen Grenzpunkte, vergleicht sie mit den Katasterunterlagen und markiert die festgestellten Punkte dauerhaft in der Örtlichkeit.

Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten erfolgt eine Anhörung der Grundstückseigentümer in Form eines Grenztermins. In einer Grenzniederschrift werden die Ergebnisse sowie die Anerkennungserklärungen der Eigentümer rechtlich festgehalten.


Grenzwiederherstellung und Abmarkung

Bereits festgestellte Grenzpunkte können wiederhergestellt werden, wenn die örtliche Kennzeichnung (Grenzsteine oder Grenzmarken) zerstört, verschoben oder überprüft werden soll. Die Ergebnisse werden ebenfalls im Liegenschaftskataster dokumentiert. Die Abmarkung kann auch allein beantragt werden. Dies ist erforderlich, wenn die örtliche Kennzeichnung im Rahmen einer früheren Liegenschaftsvermessung zurückgestellt wurde.


Kosten/ Gebühren

Die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin K. Schwarzkopp ÖbVI, bietet Ihnen gerne eine individuelle Beratung – entweder vor Ort oder in unserem Vermessungsbüro in Jatznick. Dabei erhalten Sie eine Kostenschätzung gemäß der Gebührenordnung VermKostVO M-V.

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag (gem. §7 Abs. 2 BauVorlVO M-V)

Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag ist ein wichtiger Bestandteil eines Bauantrages und wird durch ein Vermessungsbüro erstellt. Beim Lageplan handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens, die auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters durch örtliche Vermessung erstellt wird.  Durch  den  Lageplan  erhält  der Bauherr bei  seinem  Bauvorhaben sowohl Planungssicherheit als auch Rechtssicherheit, gleichzeitig wird das Baugenehmigungsverfahren beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens  im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. Gefordert wird der amtliche Lageplan zum Bauantrag in folgenden Fällen: Errichtung neuer Gebäude, Änderung der bestehenden Nutzung der Gebäude, Erweiterung von Gebäuden, Eingriffe in die Grundstücksgrenzen oder Nachbarflächen. Wir vom Vermessungsbüro Haff Vermessung beraten Sie  gerne über die Vermessung Ihres Bauvorhaben z.B. in Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Löcknitz, Strasburg, Anklam Usedom und in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Absteckung Gebäude
Die Gebäudeabsteckung ist ein wesentlicher Schritt bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Das Vermessungsbüro Haff Vermessung sorgt dafür, dass die Lage Ihres geplanten Gebäudes exakt in die Örtlichkeit sowie gemäß Bauantrag und rechtssicher auf Ihr Baugrundstück übertragen wird. Hierbei wird zwischen Grobabsteckung und Feinabsteckung unterschieden.


Grobabsteckung:

Die Grobabsteckung definierte die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück und diente als Grundlage für den Tiefbau zum Erdaushub. Mittels Holzpflöcken werden die Gebäudeecken entsprechend der Planung markiert. Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt eingerichtet, der es dem Tiefbauunternehmen ermöglicht, die Baugrube in der korrekten Tiefe auszuheben


Feinabsteckung:

Nach der Grobabsteckung und den abgeschlossenen Erdarbeiten wird die Feinabsteckung durchgeführt. Hierbei wird die genaue Lage des Gebäudes auf Grundlage der genehmigten Bauplanung abgesteckt. Meistens erfolgt dies auf einem Schnurgerüst, das durch die Baufirma oder dem Vermessungsbüro errichtet wird.  Auf dem Schnurgerüst markiert das Vermessungsbüro die Gebäudeachsen und/ oder Gebäudeecken millimetergenau mittels Nägeln. Diese Markierungen dienen dem Bauunternehmen als Grundlage, um Schnüre zu spannen und die Schalung für die Bodenplatte zu erstellen. Alternativ zur Nutzung eines Schnurgerüsts können auch Eisenrohre oder Kegel bzw. Pfahl mit Nagel als Markierungen verwendet werden.


zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zur Erstabsteckung bietet das Vermessungsbüro Haff Vermessung eine Vielzahl weiterer Leistungen, die präzise Absteckungen und Vermessungen für jeden Baufortschritt gewährleisten. Darunter zählen, Achsabsteckungen, Wandabsteckungen, Meterrisse usw. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Grundlage für den erfolgreichen Abschluss Ihres Bauvorhabens zu legen.

Gebäudeeinmessung (gem. § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V)

Gebäude sind ein wesentlicher Bestandteil des amtlichen Liegenschaftskatasters. Nach §22 Abs.1 GeoVermG M-V müssen neben den Flurstücken auch alle Gebäude im Landesgebiet im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12. August 1992 errichtet oder in ihrem Grundriss verändert wurden – unabhängig davon, ob die Maßnahme genehmigungspflichtig ist.


Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen

Gemäß §28 Abs.2 GeoVermG MV sind die Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer verpflichtet, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen und die Kosten dafür zu tragen. Sollte kein Antrag gestellt werden, kann das zuständige Kataster- und Vermessungsamt die Vermessung auf Kosten der Eigentümer durchführen (§28 Abs.4 GeoVermG MV). Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und riskiert Bußgelder bis zu 5000 EUR.

Die Gebäudeeinmessung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch eine zugelassene Vermessungsstelle, wie der öffentlich bestellten Vermessungsingenieur K. Schwarzkopp ÖbVI in Jatznick, Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt.


Ablauf der Gebäudeeinmessung

Die Gebäudeeinmessung, auch als Schlusseinmessung bezeichnet, erfolgt nach der Fertigstellung eines Gebäudes oder bei Grundrissveränderungen, wie Anbauten oder Teilabrissen. Dabei wird das Gebäude vermessen, und die Ergebnisse in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Anschließend erhalten die Eigentümer einen aktuellen Katasterauszug.

Das Vermessungsbüro Haff Vermessung bietet Ihnen Unterstützung bei allen katasterrelevanten Vermessungen. Die öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin K. Schwarzkopp, ÖbVI, steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen eine Kostenschätzung gemäß Gebührenordnung VermKostVO MV.

Grenzbescheinigung

Bei der Grenzbescheinigung, auch Grenzattest genannt, wird im Zusammenhang mit der Beantragung einer Gebäudeeinmessung bescheinigt, dass das Gebäude auf dem Flurstück errichtet worden ist und dass Grenzüberschreitungen oder Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften nicht vorliegen. Solch eine Bescheinigung wird z.B. im Rahmen eines Kreditgeschäfts von Banken und Versicherungen zur Finanzierung gefordert.